Verpackungslizenz EU: Was gilt in welchem Land?

Wer Produkte in mehrere EU-Länder verkauft, steht früher oder später vor einer unangenehmen Erkenntnis: Die  Verpackungslizenz , die in Deutschland über ein duales System und das LUCID-Verpackungsregister läuft, gilt nur für Deutschland. Für jeden weiteren Markt in der EU gelten eigene Gesetze, eigene Register, eigene Fristen und eigene Gebühren. Das klingt nach Chaos und ist es ehrlich gesagt auch. Doch wer die wichtigsten Regeln kennt, kann sich gezielt vorbereiten und teure Verstöße vermeiden. Dieser Artikel gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick darüber, was die Verpackungscompliancein den wichtigsten EU-Ländern bedeutet, wo die größten Unterschiede liegen und wie Sie die Pflichten effizient erfüllen.

Warum es keine einheitliche EU-Verpackungslizenz gibt

Viele Händlerinnen und Händler suchen nach einer Art Generallizenz für ganz Europa. Die gibt es nicht. Statt eines einheitlichen Systems existieren 27 verschiedene nationale Umsetzungen der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Jedes Mitgliedsland hat diese Richtlinie in eigenes nationales Recht übersetzt, mit eigenen Schwellenwerten, eigenen Registrierungsportalen und eigenen Meldepflichten.

Das ändert sich teilweise mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die seit Februar 2025 in Kraft ist und ab August 2026 verpflichtend gilt. Als Verordnung gilt sie direkt in allen Mitgliedstaaten, ohne nationalen Umsetzungsakt. Sie bringt mehr Harmonisierung, vor allem bei Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Rezyklatanteilen. Die grundlegende Struktur der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) bleibt aber national geregelt. Das bedeutet: Für Online-Händler, die europaweit verkaufen, bleiben die EPR-Pflichten  pro Land die Realität.

Deutschland: LUCID-Registrierung und duales System

In Deutschland regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) seit Januar 2019 die Pflichten für Inverkehrbringer von Verpackungen. Wer in Deutschland Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und an einem dualen System beteiligen. Diese Pflicht gilt ausnahmslos, unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz, bereits ab der ersten Verpackung.

Besonders relevant für Online-Händler: Seit Juli 2022 sind Marktplätze wie Amazon und eBay gesetzlich verpflichtet, die EPR-Konformität ihrer Händler zu prüfen. Wer keine gültige Registrierung nachweisen kann, riskiert die Kontosperrung. Die Registrierung bei LUCID ist kostenlos, die Lizenzgebühren richten sich nach Menge und Material der in Verkehr gebrachten Verpackungen.

Österreich: Bevollmächtigter Pflicht seit 2023

Österreich ist für deutsche Online-Händler ein besonders wichtiges Thema, da es der sprachlich nächste Exportmarkt ist. Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Händlerinnen und Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich benötigen für den Versand an österreichische Endverbraucher einen bevollmächtigten Vertreter vor Ort. Dieser übernimmt in Ihrem Namen alle Pflichten aus der österreichischen Verpackungsverordnung.

Der Bevollmächtigte muss seinen Sitz in Österreich haben und durch eine schriftliche Vollmacht bestellt werden. Er ist für die Registrierung beim österreichischen Sammelsystem, die Mengenmeldungen und die Zahlung der Lizenzgebühren zuständig. Wer ohne Bevollmächtigten nach Österreich verkauft, verstößt gegen die Verpackungsverordnung und riskiert empfindliche Strafen.

Frankreich: Triman-Logo und keine Bagatellgrenze

Frankreich gehört zu den Ländern mit besonders strengen Verpackungspflichten. Es gibt keine Bagatellgrenze: Sobald Sie auch nur ein Produkt an einen Endverbraucher in Frankreich verkaufen, gilt die EPR. Sie müssen sich bei einem französischen Rücknahmesystem registrieren und für Ihre Verpackungen Gebühren zahlen.

Besonderheit in Frankreich ist das Triman-Logo. Dieses Piktogramm muss auf allen Verpackungen für den französischen Markt angebracht sein und zeigt an, dass die Verpackung dem Rücknahmesystem angehört. Ergänzend dazu ist ein Sortierhinweis für die jeweilige Verpackungsart Pflicht. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Belgien: Schwellenwert bei 300 Kilogramm

Belgien kennt eine Bagatellgrenze: Wer weniger als 300 Kilogramm Verpackungsmaterial pro Jahr in den belgischen Markt einbringt, ist aktuell nicht zur Zahlung von EPR-Gebührenverpflichtet. Für viele kleine Onlinehändler kann das eine Entlastung bedeuten, doch die genaue Mengenkalkulation ist entscheidend. Wer über der Schwelle liegt, muss sich am belgischen Rücknahmesystem beteiligen.

Im Zuge der PPWR kann sich dies aber ändern. Ein genauer Blick auf den belgischen Markt ist also vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen nötig.

Spanien: Mengenschwellen nach Materialart

In Spanien ist die Lizenzierungspflicht an Mengenschwellen geknüpft, die nach Materialart variieren. Für Papier, Pappe und Karton liegt die Schwelle beispielsweise bei 14 Tonnen pro Jahr. Wer darunter bleibt, ist von der EPRbefreit. Wer darüber liegt, muss sich bei einem zugelassenen spanischen System registrieren und die Verpackungen entsprechend anmelden.

Für Händler ohne spanische Niederlassung, die direkt an Endverbraucher in Spanien verkaufen, ist zudem die Benennung eines Bevollmächtigten erforderlich. Dieser übernimmt die Pflichten aus der spanischen Verpackungsgesetzgebung.

Polen: Eines der strengsten Systeme in der EU

Polen gilt neben Deutschland als eines der strengsten Länder bei der Umsetzung seiner Abfallgesetze. Für die Registrierung im polnischen BDO-Register fallen jährliche Beiträge an, die je nach Unternehmensgröße zwischen rund 20 und 70 Euro liegen. Die Registrierung selbst ist für alle verpflichtend, die Verpackungen in Polen in Verkehr bringen.

Für ausländische Online-Händler ohne polnische Niederlassung ist die Registrierung und Abwicklung im BDO-System eine besondere Herausforderung, da viele Hilfsseiten nur auf Polnisch verfügbar sind. Hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister.

Griechenland und Portugal: Bevollmächtigter erforderlich

In Griechenland ist seit 2021 ein neues Gesetz in Kraft, das auch ausländische Händlerinnen und Händler verpflichtet, sich beim griechischen Rücknahmesystem zu registrieren. Ohne Sitz in Griechenland muss zusätzlich ein Bevollmächtigter ernannt werden. Händler ohne eigene Niederlassung können die Registrierung und Systembeteiligung nicht selbst durchführen und sind auf lokale Vertreter oder spezialisierte Dienstleister angewiesen.

Auch Portugal hat die verpflichtende Benennung eines Bevollmächtigten eingeführt, und zwar seit dem 1. Januar 2022. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für nicht-portugiesische Hersteller, die direkt an private Endnutzer in Portugal verkaufen. Alle Pflichten, von der Mengenmeldung bis zur Gebührenzahlung, müssen durch den Bevollmächtigten übernommen werden.

Dänemark und Litauen: Sonderregelungen beachten

Dänemark hat die EU-Richtlinie so umgesetzt, dass aktuell nur Händler mit einer Niederlassung in Dänemark zur Lizenzierung verpflichtet sind. Für reine Exporteure ohne dänische Präsenz entfällt diese Pflicht derzeit. Stattdessen gibt es eine Sonderverbrauchssteuer auf Verpackungen, die für ausländische Unternehmen ab einem Bestellwert von rund 1.300 Euro gilt.

In Litauen gibt es eine Freimenge für Kleinstinverkehrbringer, jedoch ist die Registrierung im litauischen Produzentenregister PPWIS für jeden Pflicht, der Verpackungen in Litauen in Verkehr bringt, und zwar ab der ersten Lieferung. Auch Online-Händler aus Deutschland oder Österreich sind davon betroffen.

Was die neue PPWR für die EU-weite Lizenzierung bedeutet

Mit der PPWR kommt mehr Einheitlichkeit in die europäische Verpackungslandschaft, aber keine vollständige Harmonisierung der EPR-Systeme. Was sich ändert: Ab August 2026 gelten in allen EU-Ländern einheitliche Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Konformitätsdokumentation. Unternehmen müssen, je nach ihrer Rolle in der PPWR, für jede Verpackung eine technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen.

Ab 2027 kommen Meldepflichten an nationale Herstellerregister dazu. Ab 2028 wird eine harmonisierte Materialkennzeichnung auf allen Verpackungen Pflicht. Das erleichtert langfristig die Arbeit für international tätige Händler, weil zumindest die inhaltlichen Anforderungen an Verpackungen europaweit gleich werden. Die administrative Struktur, also wo und wie man sich registriert und Mengen meldet, bleibt jedoch vorerst national.

Bevollmächtigte: Wann und wo sie erforderlich sind

Ein Bevollmächtigter ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz im jeweiligen Land, die per schriftlicher Vollmacht dazu ermächtigt wird, alle EPR-Pflichten für ein ausländisches Unternehmen zu übernehmen. In mehreren EU-Ländern ist die Benennung eines solchen Vertreters für Händler ohne lokale Niederlassung inzwischen gesetzlich vorgeschrieben.

Aktuell ist ein Bevollmächtigter in folgenden Ländern Pflicht: Österreich (seit Januar 2023), Portugal (seit Januar 2022), Griechenland (seit Juli 2021), Slowenien und die Slowakei. Der Trend geht europaweit in Richtung mehr Bevollmächtigungspflichten, da die Mitgliedstaaten zunehmend sicherstellen wollen, dass auch ausländische Händler die lokalen EPR-Pflichten erfüllen.

So gehen Sie die EU-weite EPR-Pflicht strukturiert an

Der erste Schritt ist immer eine länderbezogene Bestandsaufnahme: In welche EU-Länder verkaufen Sie aktuell, und in welche möchten Sie zukünftig expandieren? Für jedes dieser Länder müssen die Pflichten individuell geprüft werden, da Schwellenwerte, Registrierungspflichten und Bevollmächtigungsanforderungen stark variieren.

Im zweiten Schritt empfiehlt sich die Erfassung der Verpackungsmengen pro Zielland nach Materialart. Das ist die Grundlage für die Mengenmeldungen und bestimmt, ob Sie in einem Land über einer möglichen Bagatellgrenze liegen. Wer diese Daten sauber erfasst hat, kann gezielt priorisieren: Welche Länder erfordern sofortiges Handeln, welche haben Schwellenwerte, unter denen Sie noch liegen?

Im dritten Schritt geht es um die Umsetzung: Registrierung in den jeweiligen nationalen Systemen, Benennung von Bevollmächtigten wo nötig, und die Einrichtung eines Systems für laufende Mengenmeldungen. Digitale Lösungen, die mehrere Länder in einem Prozess abbilden, können hier erheblich Zeit sparen und Fehler reduzieren.

Fazit: EU-weite Compliance ist machbar, aber erfordert Struktur

Die Verpackungscompliance in der EU ist kein einheitliches System, sondern ein Puzzlespiel aus 27 nationalen Regelwerken. Wer grenzüberschreitend handelt, kommt nicht umhin, sich mit den Anforderungen jedes Ziellandes auseinanderzusetzen. Die gute Nachricht: Mit einem strukturierten Vorgehen, klarer Mengendokumentation und den richtigen Partnern lässt sich die EU-weite Compliance gut organisieren.

Die neue PPWR bringt mehr Einheitlichkeit bei den inhaltlichen Anforderungen an Verpackungen. Die administrative Seite der EPRbleibt vorerst national. Wer sich jetzt gut aufstellt, ist nicht nur für die aktuellen Pflichten gerüstet, sondern auch für die kommenden Verschärfungen durch die PPWR ab 2026, die erweiterten Kennzeichnungspflichten ab 2028 und die Recyclingklassen ab 2030.

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