Verpackungslizenz EU: Was gilt in welchem Land?

Wer Produkte in mehrere EU-LĂ€nder verkauft, steht frĂŒher oder spĂ€ter vor einer unangenehmen Erkenntnis: Die  Verpackungslizenz, die in Deutschland ĂŒber ein duales System und das LUCID-Verpackungsregister lĂ€uft, gilt nur fĂŒr Deutschland. FĂŒr jeden weiteren Markt in der EU gelten eigene Gesetze, eigene Register, eigene Fristen und eigene GebĂŒhren. Das klingt nach Chaos und ist es ehrlich gesagt auch. Doch wer die wichtigsten Regeln kennt, kann sich gezielt vorbereiten und teure VerstĂ¶ĂŸe vermeiden. Dieser Artikel gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick darĂŒber, was die Verpackungscompliancein den wichtigsten EU-LĂ€ndern bedeutet, wo die grĂ¶ĂŸten Unterschiede liegen und wie Sie die Pflichten effizient erfĂŒllen.

Zusammenfassung

  • đŸ‡ȘđŸ‡ș Es gibt keine einheitliche EU-Verpackungslizenz – 27 LĂ€nder setzen die EPR-Pflichten jeweils national um.
  • đŸ‡©đŸ‡Ș In Deutschland ist die LUCID-Registrierung plus Beteiligung an einem dualen System ab der ersten Verpackung Pflicht.
  • 🌍 Wichtige ExportmĂ€rkte haben eigene Regeln: Österreich verlangt einen BevollmĂ€chtigten, Frankreich das Triman-Logo ohne Bagatellgrenze.
  • ⚖ Schwellenwerte variieren stark (z. B. Belgien 300 kg, Spanien 14 t Papier) – teils drohen Bußgelder bis 100.000 €.
  • 📩 Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR, ab August 2026) bringt mehr Harmonisierung, die EPR bleibt aber national geregelt.

Warum es keine einheitliche EU-Verpackungslizenz gibt

Viele HĂ€ndlerinnen und HĂ€ndler suchen nach einer Art Generallizenz fĂŒr ganz Europa. Die gibt es nicht. Statt eines einheitlichen Systems existieren 27 verschiedene nationale Umsetzungen der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Jedes Mitgliedsland hat diese Richtlinie in eigenes nationales Recht ĂŒbersetzt, mit eigenen Schwellenwerten, eigenen Registrierungsportalen und eigenen Meldepflichten.

Das Ă€ndert sich teilweise mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die seit Februar 2025 in Kraft ist und ab August 2026 verpflichtend gilt. Als Verordnung gilt sie direkt in allen Mitgliedstaaten, ohne nationalen Umsetzungsakt. Sie bringt mehr Harmonisierung, vor allem bei RecyclingfĂ€higkeit, Kennzeichnung und Rezyklatanteilen. Die grundlegende Struktur der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) bleibt aber national geregelt. Das bedeutet: FĂŒr Online-HĂ€ndler, die europaweit verkaufen, bleiben die EPR-Pflichten pro Land die RealitĂ€t.

Deutschland: LUCID-Registrierung und duales System

In Deutschland regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) seit Januar 2019 die Pflichten fĂŒr Inverkehrbringer von Verpackungen. Wer in Deutschland Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und an einem dualen System beteiligen. Diese Pflicht gilt ausnahmslos, unabhĂ€ngig von UnternehmensgrĂ¶ĂŸe oder Umsatz, bereits ab der ersten Verpackung.

Besonders relevant fĂŒr Online-HĂ€ndler: Seit Juli 2022 sind MarktplĂ€tze wie Amazon und eBay gesetzlich verpflichtet, die EPR-KonformitĂ€t ihrer HĂ€ndler zu prĂŒfen. Wer keine gĂŒltige Registrierung nachweisen kann, riskiert die Kontosperrung. Die Registrierung bei LUCID ist kostenlos, die LizenzgebĂŒhren richten sich nach Menge und Material der in Verkehr gebrachten Verpackungen.

Österreich: BevollmĂ€chtigter Pflicht seit 2023

Österreich ist fĂŒr deutsche Online-HĂ€ndler ein besonders wichtiges Thema, da es der sprachlich nĂ€chste Exportmarkt ist. Seit dem 1. Januar 2023 gilt: HĂ€ndlerinnen und HĂ€ndler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich benötigen fĂŒr den Versand an österreichische Endverbraucher einen bevollmĂ€chtigten Vertreter vor Ort. Dieser ĂŒbernimmt in Ihrem Namen alle Pflichten aus der österreichischen Verpackungsverordnung.

Der BevollmĂ€chtigte muss seinen Sitz in Österreich haben und durch eine schriftliche Vollmacht bestellt werden. Er ist fĂŒr die Registrierung beim österreichischen Sammelsystem, die Mengenmeldungen und die Zahlung der LizenzgebĂŒhren zustĂ€ndig. Wer ohne BevollmĂ€chtigten nach Österreich verkauft, verstĂ¶ĂŸt gegen die Verpackungsverordnung und riskiert empfindliche Strafen.

Frankreich: Triman-Logo und keine Bagatellgrenze

Frankreich gehört zu den LĂ€ndern mit besonders strengen Verpackungspflichten. Es gibt keine Bagatellgrenze: Sobald Sie auch nur ein Produkt an einen Endverbraucher in Frankreich verkaufen, gilt die EPR. Sie mĂŒssen sich bei einem französischen RĂŒcknahmesystem registrieren und fĂŒr Ihre Verpackungen GebĂŒhren zahlen.

Besonderheit in Frankreich ist das Triman-Logo. Dieses Piktogramm muss auf allen Verpackungen fĂŒr den französischen Markt angebracht sein und zeigt an, dass die Verpackung dem RĂŒcknahmesystem angehört. ErgĂ€nzend dazu ist ein Sortierhinweis fĂŒr die jeweilige Verpackungsart Pflicht. VerstĂ¶ĂŸe können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Belgien: Schwellenwert bei 300 Kilogramm

Belgien kennt eine Bagatellgrenze: Wer weniger als 300 Kilogramm Verpackungsmaterial pro Jahr in den belgischen Markt einbringt, ist aktuell nicht zur Zahlung von EPR-GebĂŒhrenverpflichtet. FĂŒr viele kleine OnlinehĂ€ndler kann das eine Entlastung bedeuten, doch die genaue Mengenkalkulation ist entscheidend. Wer ĂŒber der Schwelle liegt, muss sich am belgischen RĂŒcknahmesystem beteiligen.

Im Zuge der PPWR kann sich dies aber Àndern. Ein genauer Blick auf den belgischen Markt ist also vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen nötig.

Spanien: Mengenschwellen nach Materialart

In Spanien ist die Lizenzierungspflicht an Mengenschwellen geknĂŒpft, die nach Materialart variieren. FĂŒr Papier, Pappe und Karton liegt die Schwelle beispielsweise bei 14 Tonnen pro Jahr. Wer darunter bleibt, ist von der EPRbefreit. Wer darĂŒber liegt, muss sich bei einem zugelassenen spanischen System registrieren und die Verpackungen entsprechend anmelden.

FĂŒr HĂ€ndler ohne spanische Niederlassung, die direkt an Endverbraucher in Spanien verkaufen, ist zudem die Benennung eines BevollmĂ€chtigten erforderlich. Dieser ĂŒbernimmt die Pflichten aus der spanischen Verpackungsgesetzgebung.

Polen: Eines der strengsten Systeme in der EU

Polen gilt neben Deutschland als eines der strengsten LĂ€nder bei der Umsetzung seiner Abfallgesetze. FĂŒr die Registrierung im polnischen BDO-Register fallen jĂ€hrliche BeitrĂ€ge an, die je nach UnternehmensgrĂ¶ĂŸe zwischen rund 20 und 70 Euro liegen. Die Registrierung selbst ist fĂŒr alle verpflichtend, die Verpackungen in Polen in Verkehr bringen.

FĂŒr auslĂ€ndische Online-HĂ€ndler ohne polnische Niederlassung ist die Registrierung und Abwicklung im BDO-System eine besondere Herausforderung, da viele Hilfsseiten nur auf Polnisch verfĂŒgbar sind. Hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister.

Griechenland und Portugal: BevollmÀchtigter erforderlich

In Griechenland ist seit 2021 ein neues Gesetz in Kraft, das auch auslĂ€ndische HĂ€ndlerinnen und HĂ€ndler verpflichtet, sich beim griechischen RĂŒcknahmesystem zu registrieren. Ohne Sitz in Griechenland muss zusĂ€tzlich ein BevollmĂ€chtigter ernannt werden. HĂ€ndler ohne eigene Niederlassung können die Registrierung und Systembeteiligung nicht selbst durchfĂŒhren und sind auf lokale Vertreter oder spezialisierte Dienstleister angewiesen.

Auch Portugal hat die verpflichtende Benennung eines BevollmĂ€chtigten eingefĂŒhrt, und zwar seit dem 1. Januar 2022. Die Regelung gilt ausdrĂŒcklich auch fĂŒr nicht-portugiesische Hersteller, die direkt an private Endnutzer in Portugal verkaufen. Alle Pflichten, von der Mengenmeldung bis zur GebĂŒhrenzahlung, mĂŒssen durch den BevollmĂ€chtigten ĂŒbernommen werden.

DĂ€nemark und Litauen: Sonderregelungen beachten

DĂ€nemark hat die EU-Richtlinie so umgesetzt, dass aktuell nur HĂ€ndler mit einer Niederlassung in DĂ€nemark zur Lizenzierung verpflichtet sind. FĂŒr reine Exporteure ohne dĂ€nische PrĂ€senz entfĂ€llt diese Pflicht derzeit. Stattdessen gibt es eine Sonderverbrauchssteuer auf Verpackungen, die fĂŒr auslĂ€ndische Unternehmen ab einem Bestellwert von rund 1.300 Euro gilt.

In Litauen gibt es eine Freimenge fĂŒr Kleinstinverkehrbringer, jedoch ist die Registrierung im litauischen Produzentenregister PPWIS fĂŒr jeden Pflicht, der Verpackungen in Litauen in Verkehr bringt, und zwar ab der ersten Lieferung. Auch Online-HĂ€ndler aus Deutschland oder Österreich sind davon betroffen.

Was die neue PPWR fĂŒr die EU-weite Lizenzierung bedeutet

Mit der PPWR kommt mehr Einheitlichkeit in die europĂ€ische Verpackungslandschaft, aber keine vollstĂ€ndige Harmonisierung der EPR-Systeme. Was sich Ă€ndert: Ab August 2026 gelten in allen EU-LĂ€ndern einheitliche Anforderungen an RecyclingfĂ€higkeit, Kennzeichnung und KonformitĂ€tsdokumentation. Unternehmen mĂŒssen, je nach ihrer Rolle in der PPWR, fĂŒr jede Verpackung eine technische Dokumentation erstellen und eine EU-KonformitĂ€tserklĂ€rung ausstellen.

Ab 2027 kommen Meldepflichten an nationale Herstellerregister dazu. Ab 2028 wird eine harmonisierte Materialkennzeichnung auf allen Verpackungen Pflicht. Das erleichtert langfristig die Arbeit fĂŒr international tĂ€tige HĂ€ndler, weil zumindest die inhaltlichen Anforderungen an Verpackungen europaweit gleich werden. Die administrative Struktur, also wo und wie man sich registriert und Mengen meldet, bleibt jedoch vorerst national.

BevollmÀchtigte: Wann und wo sie erforderlich sind

Ein BevollmĂ€chtigter ist eine natĂŒrliche oder juristische Person mit Sitz im jeweiligen Land, die per schriftlicher Vollmacht dazu ermĂ€chtigt wird, alle EPR-Pflichten fĂŒr ein auslĂ€ndisches Unternehmen zu ĂŒbernehmen. In mehreren EU-LĂ€ndern ist die Benennung eines solchen Vertreters fĂŒr HĂ€ndler ohne lokale Niederlassung inzwischen gesetzlich vorgeschrieben.

Aktuell ist ein BevollmĂ€chtigter in folgenden LĂ€ndern Pflicht: Österreich (seit Januar 2023), Portugal (seit Januar 2022), Griechenland (seit Juli 2021), Slowenien und die Slowakei. Der Trend geht europaweit in Richtung mehr BevollmĂ€chtigungspflichten, da die Mitgliedstaaten zunehmend sicherstellen wollen, dass auch auslĂ€ndische HĂ€ndler die lokalen EPR-Pflichten erfĂŒllen.

So gehen Sie die EU-weite EPR-Pflicht strukturiert an

Der erste Schritt ist immer eine lĂ€nderbezogene Bestandsaufnahme: In welche EU-LĂ€nder verkaufen Sie aktuell, und in welche möchten Sie zukĂŒnftig expandieren? FĂŒr jedes dieser LĂ€nder mĂŒssen die Pflichten individuell geprĂŒft werden, da Schwellenwerte, Registrierungspflichten und BevollmĂ€chtigungsanforderungen stark variieren.

Im zweiten Schritt empfiehlt sich die Erfassung der Verpackungsmengen pro Zielland nach Materialart. Das ist die Grundlage fĂŒr die Mengenmeldungen und bestimmt, ob Sie in einem Land ĂŒber einer möglichen Bagatellgrenze liegen. Wer diese Daten sauber erfasst hat, kann gezielt priorisieren: Welche LĂ€nder erfordern sofortiges Handeln, welche haben Schwellenwerte, unter denen Sie noch liegen?

Im dritten Schritt geht es um die Umsetzung: Registrierung in den jeweiligen nationalen Systemen, Benennung von BevollmĂ€chtigten wo nötig, und die Einrichtung eines Systems fĂŒr laufende Mengenmeldungen. Digitale Lösungen, die mehrere LĂ€nder in einem Prozess abbilden, können hier erheblich Zeit sparen und Fehler reduzieren.

Fazit: EU-weite Compliance ist machbar, aber erfordert Struktur

Die Verpackungscompliance in der EU ist kein einheitliches System, sondern ein Puzzlespiel aus 27 nationalen Regelwerken. Wer grenzĂŒberschreitend handelt, kommt nicht umhin, sich mit den Anforderungen jedes Ziellandes auseinanderzusetzen. Die gute Nachricht: Mit einem strukturierten Vorgehen, klarer Mengendokumentation und den richtigen Partnern lĂ€sst sich die EU-weite Compliance gut organisieren.

Die neue PPWR bringt mehr Einheitlichkeit bei den inhaltlichen Anforderungen an Verpackungen. Die administrative Seite der EPRbleibt vorerst national. Wer sich jetzt gut aufstellt, ist nicht nur fĂŒr die aktuellen Pflichten gerĂŒstet, sondern auch fĂŒr die kommenden VerschĂ€rfungen durch die PPWR ab 2026, die erweiterten Kennzeichnungspflichten ab 2028 und die Recyclingklassen ab 2030.

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